Fachbereich Brandschutzerziehung / Brandschutzaufklärung
Gemäß unserem Brandschutzgesetz M-V (BrSchG) § 2 Aufgaben der Gemeinde: haben diese insbesondere für die Brandschutzerziehung und -aufklärung Sorge zu tragen und § 15 die Feuerwehrverbände haben die Brandschutzerziehung und -aufklärung sowie die Bereitschaft der Bevölkerung, freiwillig im Brandschutz mitzuwirken und zu fördern. Der Landesfeuerwehrverband Mecklenburg-Vorpommern hat sich der Aufgabe mit dem Fachbereich der brandschutzpädagogischen Vermittlungsarbeit, die sich an jede Altersstruktur, jeder Herkunft und jedem Bildungsgrad richten, gemacht. Dieser setzt sich in seinem Gremium mit möglichen Maßnahmen zur Verhütung von Schadensfeuern und anderen Notfallsituationen, zum richtigen Verhalten im Schadensfall, und zur Bekämpfung des Schadensfeuers bzw. Hilfeleistung auseinander.