Während den letzten zwanzig Jahren sind immer wieder Feuerwehrangehörige bei schweren Unglücken im Feuerwehrdienst schwer verletzt und getötet worden. In Gedenken an die im Feuerwehrdienst ums Leben gekommenen Kameraden sowie im Bewusstsein, dass Feuerwehreinsätze trotz aller Sicherheitsmaßnahmen immer mit einem Restrisiko verbunden bleiben, möchte der Landesfeuerwehrverband Mecklenburg-Vorpommern mit dieser Stiftung verunglückten oder in Not geratenen Feuerwehrangehörigen bzw. deren Hinterbliebenen und Familien helfend zur Seite stehen, um die Folgen solcher Ereignisse durch finanzielle Hilfe abzumildern. Der Verband trägt soziale Verantwortung gegenüber den Feuerwehren. Daher soll die Stiftung auch einen Beitrag gegen Armut und soziale Ausgrenzung in den Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern leisten.
Die Stiftung „Feuerwehr -Unterstützungsfonds M-V“ vergibt ihre Stiftungsmittel nach Maßgabe dieser Vergabegrundsätze. Sie ist bei der Zuteilung von Stiftungsmitteln darüber hinaus an die relevanten gesetzlichen Bestimmungen und an die Bestimmungen ihrer Satzung gebunden. Ein Rechtsanspruch auf Mittel der Stiftung besteht nicht. Bei Erfüllung dieser Vergabegrundsätze besteht keine Pflicht der Stiftung, auch tatsächlich Mittel zu vergeben. Auch durch regelmäßige oder wiederholte Bewilligung von Unterstützungsmitteln kann kein Rechtsanspruch gegenüber der Stiftung begründet werden. Die Stiftung „Feuerwehr -Unterstützungsfonds M-V“ entscheidet nach pflichtgemäßem, eigenem Ermessen und im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Mittel.